
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die herkömmliche Bestattungsform. Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und in einem Wahl-, Doppel oder Reihengrab der Erde übergeben. In Deutschland besteht für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne grundsätzlich Friedhofszwang. Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum das Nutzungsrecht, die Ruhezeit liegt zwischen 20 und 30 Jahren. Bei einem Einzelgrab endet die Ruhezeit automatisch. Bei einem Doppelgrab verlängert sich die Ruhezeit mit der Zweitbelegung auf weitere 25 Jahre.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Der Ablauf der Trauerfeier kann frei gewählt werden, muss jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzung der zuständigen Gemeinde liegen.

